Allgemeine Bedingungen für die Vermietung

Datum des Inkrafttretens: 12/08/2022

Allgemeine Bestimmungen und Definitionen

  1. Die Person, die diese Allgemeinen Mietbedingungen unterschreibt, bestätigt ausdrücklich, dass sie die englische Sprache und die in diesen Allgemeinen Mietbedingungen enthaltenen Begriffe vollständig versteht. Sollten Sie etwas nicht verstehen, wenden Sie sich bitte an UFODrive(info@ufodrive.com oder +352 20 60 57), um zusätzliche Erklärungen zu erhalten.
  2. In den vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen und allen damit zusammenhängenden Verträgen ist die Unterzeichnung entweder als eigenhändige Unterschrift oder als digitale Unterschrift unter Verwendung von Methoden zu verstehen, die von UFODrive SA über ihre Websites und/oder Mobiltelefonanwendungen entwickelt wurden.
  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung regeln die Dienstleistung der Elektromobilität, die das Unternehmen (der Vermieter) einem Kunden (dem Mieter) gemäß den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Vermietung anbietet.
  4. Handelt es sich bei dem Mieter um eine juristische Person, muss die Person, die diese Allgemeinen Mietbedingungen im Namen dieser juristischen Person unterzeichnet, von der juristischen Person ordnungsgemäß dazu bevollmächtigt sein.
  5. Für jede Anmietung wird zu Beginn des Mietzeitraums ein separates Dokument mit den spezifischen Bedingungen unterzeichnet. Zusammen mit diesen Allgemeinen Mietbedingungen bilden sie den Vertrag, der für die jeweilige Anmietung gilt (der "Mietvertrag").
  6. Ist eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht gültig, so bleiben die übrigen Bestimmungen und der gültige Teil der betreffenden Bestimmung gültig. Die Parteien werden eine Bestimmung oder einen neuen Teil der Bestimmung vereinbaren, die dem Zweck oder dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
  7. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter ist luxemburgisches Recht anwendbar; ausschließlicher Gerichtsstand ist Luxemburg-Stadt.

Beschreibung der Dienstleistung

  1. Der Vermieter stellt dem Mieter ein Elektrofahrzeug (das "Fahrzeug") zu den Bedingungen des Mietvertrags zur Verfügung.
  2. Die Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs kann nach zwei Methoden erfolgen:
  3. Selbstbedienungsmethode: Der Mieter kann das Fahrzeug ohne physische Interaktion mit einem Vertreter des Vermieters abholen, nutzen und zurückgeben. Zu diesem Zweck benötigt der Mieter Zugang zu einem Mobiltelefon, auf dem die UFODrive-Mobiltelefonanwendung ausgeführt werden kann.
  4. Art der Fahrzeugübergabe: Der Mieter holt das Fahrzeug ab und gibt es zurück, indem er persönlich mit einem Vertreter des Vermieters Kontakt aufnimmt.
  5. Sollte die vollständige Durchführung des Mietvertrags nicht möglich sein, z. B. wenn das gebuchte Fahrzeug aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht verfügbar ist, wird der Vermieter alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um dem Mieter eine Alternative vorzuschlagen. In diesem Fall hat der Mieter das Recht, entweder die Alternative zu akzeptieren oder den Vertrag zu kündigen und eine anteilige Erstattung der verbleibenden Mietdauer zu erhalten.

Buchung und Gebühren

  1. Der auf dem Bildschirm der Buchungsbestätigung angegebene Betrag umfasst die Erstaufladung der Fahrzeugbatterie (siehe Abschnitt Aufladen), die Versicherung (siehe Abschnitt Versicherung), die Pannenhilfe und die Reinigung des Fahrzeugs (unter normalen Umständen, siehe unten). Das Fahrzeug ist gebucht, sobald die Zahlung erfolgt ist.
  2. Die inbegriffene Kilometerzahl (einschließlich kostenloser Aufladung) wird bei der Buchung angegeben. Entfernungen, die über dieses Limit hinausgehen, werden mit einem Satz von 0,20 berechnet (dies beinhaltet die Aufladung von Strom).
  3. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechnungen elektronisch übermittelt werden. Normalerweise wird für jede Buchung eine Rechnung ausgestellt, doch kann der Vermieter auf einfache Anfrage des Mieters stattdessen eine monatliche Rechnung für alle Buchungen in diesem Zeitraum ausstellen.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, außerordentliche Reinigungskosten zu erheben, die in der Rechnung aufgeführt werden, wenn der Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe schmutzig ist, was über das hinausgeht, was eine normale Nutzung verursacht hätte, und einen übermäßigen Mangel an Sorgfalt seitens des Mieters erkennen lässt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
  5. Im Fahrzeug geraucht zu haben;
  6. Verschmutzte Flüssigkeit im Innenraum des Fahrzeugs; und/oder
  7. Übermäßige Verschmutzung, z. B. durch Fahren auf schlammigen Straßen.
  8. Für den Fall, dass während der Mietzeit Schäden am Fahrzeug entstanden sind, ermächtigt der Mieter den Vermieter ausdrücklich, den für die Reparatur erforderlichen Betrag zuzüglich einhundert (100) Euro pro Tag, an dem das Fahrzeug aufgrund dieser Schäden nicht vermietet werden kann, von seiner Kreditkarte einzuziehen, wobei dieser Betrag maximal auf den Betrag der Selbstbeteiligung der Versicherung beschränkt ist, wie in der Versicherung angegeben.
  9. Der Mieter erteilt dem Vermieter außerdem die ausdrückliche Ermächtigung, alle zusätzlichen Kosten, die durch sein unangemessenes Verhalten oder die Verletzung dieses Vertrags durch einen der Fahrer verursacht werden, auf seiner Kreditkarte zu belasten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
  10. Geldbußen oder Mautgebühren ;
  11. Sanktionen bei verspäteter Rückgabe unter den im Abschnitt "Rückgabe" beschriebenen Bedingungen;
  12. Außergewöhnliche Reinigung aufgrund von anormaler oder unbefugter Nutzung des Fahrzeugs; und/oder
  13. Fehlendes Zubehör wie Ladekabel und Schlüsselanhänger.
  14. Der Mieter nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass diese möglichen zusätzlichen Kosten ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind und nicht in die Berechnung der gegebenenfalls zu zahlenden Selbstbeteiligung einfließen. Falls der Einzug der in den beiden vorangegangenen Abschnitten genannten Beträge aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, stellt der Vermieter eine spezielle Rechnung aus, die der Mieter innerhalb der folgenden dreißig (30) Tage zu begleichen hat, und schickt sie per E-Mail. Sollte der Mieter dies nicht tun, werden Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat sowie alle zusätzlichen Kosten, die der Vermieter zur Durchsetzung der Zahlung trägt, fällig.
  15. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen, wenn Informationen auftauchen, die Zweifel an der Fähigkeit des Mieters zur Deckung der Kosten aufkommen lassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf laufende Gerichtsverfahren zur Beitreibung ausstehender Forderungen.

KYC und Kontoprüfung

  1. Wenn der Mieter und/oder einer der Fahrer den Dienst zum ersten Mal in Anspruch nimmt, muss seine Identität vom Vermieter überprüft werden. Zu diesem Zweck muss der Mieter seine Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Wohnanschrift, eine Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Reisepass oder Personalausweis) sowie eine Kopie eines gültigen und in der EU anerkannten Führerscheins für alle Fahrer und einen Adressnachweis (die KYC-Elemente) vorlegen. *Für im Vereinigten Königreich ansässige Personen und Führerscheininhaber ist ein DVLA-Prüfcode erforderlich. Die Lieferung aller KYC-Elemente ist obligatorisch.
  2. Die Validierung gilt nur einmal während der Gültigkeitsdauer der vorgelegten Dokumente (Personalausweis, Reisepass und Führerschein). Es liegt jedoch in der vollen Verantwortung des Mieters, dem Vermieter jede weitere Änderung in Bezug auf eines der KYC-Elemente und insbesondere jede Änderung des Führerscheinstatus mitzuteilen.
  3. Der Vermieter wird die KYC-Elemente innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden überprüfen. Für den Fall, dass die Identität des Mieters und/oder der Fahrer nicht überprüft werden kann oder eine der im Abschnitt Nutzungsbeschränkungen genannten Anforderungen nicht erfüllt ist, ist der Vermieter berechtigt, die Buchung unter den folgenden Bedingungen zu stornieren:
  4. Wenn alle KYC-Elemente innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt wurden, erstattet der Vermieter dem Mieter den vollen Betrag;
  5. Andernfalls gelten die Bedingungen der Standard-Stornierungsbedingungen (siehe Abschnitt Stornierungsbedingungen).

Nutzungsbeschränkungen

  1. Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen und unter vollständiger Einhaltung aller Verkehrsregeln und allgemeiner aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften benutzt werden. In jedem Fall darf das Fahrzeug nicht verwendet werden für:
  2. Gewerbliche Beförderung von Waren oder Personen ;
  3. Transport von Tieren oder Haustieren ;
  4. Fahrschulpraxis ;
  5. Untervermietung ;
  6. Beförderung von gefährlichen, giftigen oder entzündlichen Stoffen ;
  7. Fahr- oder Sportveranstaltungen, offiziell oder nicht, zum Beispiel mit dem Ziel, eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen;
  8. Testen der Fahrzeugleistung; im weiteren Sinne jede andere Verwendung, die nicht mit der angemessenen und gebührenden Sorgfalt vereinbar ist; und/oder
  9. ungesicherte Ladung oder mehr Fahrgäste als gesetzlich für das Fahrzeug zulässig befördern.
  10. Das Fahrzeug darf nur innerhalb der EU-Länder und Nordirlands genutzt werden. Bei Anmietungen vom Vereinigten Königreich aus darf das Fahrzeug das Land nicht verlassen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung vor.
  11. Während der gesamten Mietdauer ist der/die Fahrer:
  12. muss zwischen dem Mindest- und dem Höchstalter liegen, das zum Führen des Fahrzeugs erforderlich ist (wie bei der Buchung und in den besonderen Bedingungen angegeben). Das Höchstalter beträgt 75 Jahre (außer für Irland, hier beträgt das Höchstalter 70 Jahre);
  13. muss im Besitz eines gültigen Führerscheins für den gemieteten Fahrzeugtyp sein;
  14. müssen seit fünf (5) Jahren ununterbrochen im Besitz ihres Führerscheins sein (d.h. in diesem Zeitraum darf ihnen von den Behörden kein Führerschein entzogen worden sein);
  15. darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder einer anderen Substanz stehen, die die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen könnte;
  16. darf nicht zulassen, dass unbefugte Fahrer das Fahrzeug führen.
  17. Für bestimmte Standorte gelten besondere Ausnahmen:
  18. Bei Anmietungen von Belgien aus darf der Fahrer keine Strafpunkte in seinem Führerschein haben.
  19. Die Nutzung des Fahrzeugs für den Chauffeurdienst ist im Vereinigten Königreich streng verboten.
  20. * Britische Fahrer: Zusätzlich zu einem gültigen Führerschein muss bei der Anmeldung für alle zugelassenen Fahrer ein aktueller DVLA-Prüfcode vorgelegt werden. Der Code kann über www.gov.uk/view-driving-license bezogen werden). Die maximale Anzahl von Punkten auf dem Führerschein ist 6, einige Vermerke können Sie von der Anmietung einschränken, wie z.B. die Codes BA**, CD**, DD**, DR**, DG** TT**, UT**, bitte kontaktieren Sie contact@ufodrive.com, wenn Sie unsicher sind, ob Sie mieten können.
  21. Ausländische Führerscheine: Bei Führerscheinen mit nicht-römischem Alphabet muss in der Regel eine internationale Fahrerlaubnis vorgelegt werden. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, zu prüfen, wo eine internationale Genehmigung erforderlich ist.
  22. Nur der/die Fahrer, dessen/deren Name(n) in den besonderen Bedingungen aufgeführt ist/sind, ist/sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen.
  23. Geschwindigkeitsbeschränkungen können unter bestimmten Umständen aus der Ferne auf jedes Fahrzeug angewendet werden.
  24. Wir behalten uns das Recht vor, Anmietungen aus jeglichem Grund abzulehnen, einschließlich Verstößen gegen die Mietbedingungen bei früheren Anmietungen.
  25. Es ist strengstens untersagt, im Fahrzeug zu rauchen. Alle zusätzlichen Reinigungskosten oder Wertminderungen des Fahrzeugs, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Vorschrift durch den Fahrer oder einen Mitfahrer ergeben, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Versicherung

  1. Das Fahrzeug ist nur durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt.
  2. Es ist möglich, bei der Buchung einen Verzicht auf Kollisionsschäden hinzuzufügen. In diesem Fall gilt immer noch eine Selbstbeteiligung, die dem Mieter im Falle eines Schadens oder Versicherungsanspruchs in Rechnung gestellt wird. Diese Selbstbeteiligung ist abhängig vom Fahrzeug und dem Standort. Der genaue Betrag wird bei der Buchung sowie in den bei Mietbeginn unterzeichneten besonderen Bedingungen angegeben. Dieser Betrag kann bei nicht gemeldeten Schäden um 10 % erhöht werden, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu decken. Es ist möglich, diese Selbstbeteiligung gegen eine geringe Gebühr pro Tag zu reduzieren, indem Sie vor Mietbeginn die entsprechende Option auswählen.
  3. Unter der Voraussetzung, dass er/sie unter die im Abschnitt Nutzungsbeschränkung beschriebenen Bedingungen und insbesondere unter die Bestimmungen (24) und (25) fällt, ist der Fahrer des Fahrzeugs durch eine Fahrerversicherung abgedeckt.
  4. Die Versicherung ist auf EU-Länder beschränkt. Bei Anmietungen vom Vereinigten Königreich aus ist es nicht gestattet, das Land zu verlassen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung vor.
  5. Die Versicherung deckt nicht die Nutzung des Fahrzeugs, die nicht mit dem Mietvertrag übereinstimmt, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die in der Nutzungsbeschränkung genannten Einschränkungen. In diesem Fall haftet der Mieter in vollem Umfang für alle Schäden, die am Fahrzeug und/oder an Dritten entstehen.

Annullierungspolitik

Der Mieter hat das Recht, eine Buchung jederzeit zu stornieren. Die Erstattung unterliegt den folgenden Bedingungen:

  • Kostenlose Stornierung bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn. Stornieren Sie Ihre Reservierung mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn und Sie erhalten den vollen Betrag zurück.
  • Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn ist keine Erstattung möglich. Buchungen, die weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, können nicht storniert oder erstattet werden. Änderungen an Ihrer Anmietung bis zu 48 Stunden sind ohne zusätzliche Kosten möglich. Für die Verlängerung Ihrer Anmietung kann eine Preisdifferenz pro Tag anfallen.  
  • 15-Minuten-Frist: Wenn Sie innerhalb von 15 Minuten nach der Buchung stornieren, erhalten Sie eine volle Rückerstattung (auch wenn es weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn ist)

Zustand des Fahrzeugs

  1. Der Zustand des Fahrzeugs zu Beginn des Mietzeitraums wird in den besonderen Bedingungen angegeben und in Ermangelung eines besonderen Hinweises wird davon ausgegangen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand befindet und alle erwähnten Zubehörteile ebenfalls in einwandfreiem Zustand sind. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Auto von außen und innen sowie das Zubehör zu überprüfen und im Falle von Unstimmigkeiten die Abweichungen in den spezifischen Bedingungen zu vermerken, indem er die App im Falle der Selbstbedienung oder das Papier im Falle der manuellen Übergabe benutzt. Jegliche Schäden am Fahrzeug und/oder fehlendes/beschädigtes Zubehör, die nach Unterzeichnung der besonderen Bedingungen gemeldet werden, gelten als vom Mieter verursacht und unterliegen weiteren Gebühren (siehe Abschnitt Buchungen und Gebühren).
  2. Es wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug vom Vermieter perfekt gewartet wird, und im unwahrscheinlichen Fall einer Panne während der Mietzeit kann der Mieter weder Schadenersatz noch Erstattung verlangen, es sei denn, er kann nachweisen, dass die Panne auf eine dem Vermieter zuzuschreibende Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Ersatzfahrzeuge werden je nach Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt und liegen im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um dem Mieter Alternativen zur Fortsetzung des Mietverhältnisses oder zur Erstattung der Fahrtkosten vorzuschlagen. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne, die auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, werden keine Ersatz- oder Weiterreisekosten vom Vermieter übernommen.

Aufladen

  1. Zu Beginn der Mietzeit wird das Fahrzeug bis zu dem vom Hersteller empfohlenen gemeinsamen Höchstwert aufgeladen. Es ist zu beachten, dass dieser empfohlene Wert in der Regel unter der theoretischen Maximalkapazität der Batterie liegt, da eine wiederholte Aufladung auf diesen Wert die Batterie schädigen würde. Wird das Fahrzeug dem Kunden außerhalb einer regulären Abholstelle übergeben, wird die Ladestufe entsprechend der Entfernung zwischen der regulären Abholstelle und der Abgabestelle reduziert.
  2. Der Mieter kann das Fahrzeug am Ende der Mietzeit zu jedem beliebigen Preis zurückgeben, sofern der Preis über 5 % liegt.
  3. Bei der Nutzung von Ladestationen muss der Mieter/Fahrer dafür sorgen, dass das Fahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs ausgesteckt und weggefahren wird. Bei Nichtbeachtung können Strafgebühren (zum Standardtarif des Ladeanbieters) für jede zusätzliche Minute der Nutzung der Ladestation nach dem Ende des Ladevorgangs anfallen. Diese Gebühr wird vom Ladeanbieter erhoben und liegt außerhalb der Kontrolle von UFODrive.
  4. In den besonderen Bedingungen wird eine Angabe zur theoretisch erreichbaren Reichweite des Fahrzeugs gemacht. Diese Angabe ist keineswegs eine Garantie dafür, dass diese Reichweite tatsächlich ohne Zwischenaufladung erreicht werden kann, da viele Faktoren wie Fahrstil, Wetterbedingungen, Verwendung von Heizung oder Klimaanlage, Straßenbeschaffenheit usw. diese theoretische Reichweite erheblich beeinflussen. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers sicherzustellen, dass er/sie das Fahrzeug auflädt, bevor die Batterie vollständig entladen ist.
  5. Alle zusätzlichen Kosten, die durch einen Ausfall der Batterie aufgrund von Ladefehlern oder Fahrlässigkeit des Mieters entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Rückkehr

  1. Am Ende des Mietzeitraums ist der Mieter dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug zu dem in den besonderen Bedingungen angegebenen Zeitpunkt an einer der Rückgabestellen zurückgebracht wird.
  2. Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug zu inspizieren und dem Vermieter eventuelle äußere oder innere Schäden sowie fehlendes und/oder beschädigtes Zubehör mitzuteilen. Andernfalls haftet er für alle Schäden, die bei Mietbeginn bei Abschluss des Mietvertrages nicht gemeldet wurden. Der Mieter erklärt sich daher ausdrücklich damit einverstanden, dass er für alle Schäden sowie für fehlendes und/oder beschädigtes Zubehör haftet, die von einem Beauftragten des Vermieters am Fahrzeug gemeldet werden, bevor das Fahrzeug unter den im Abschnitt "Buchung und Kosten" beschriebenen Bedingungen weiter bewegt wird (was durch den Kilometerzähler des Fahrzeugs nachgewiesen wird). Der Vermieter stellt dem Mieter auf Anfrage elektronische Beweise zur Verfügung (Bilder mit Zeitstempel und Kilometerzählerberichte).
  3. Für den Fall, dass das Fahrzeug für die Inspektion zu schmutzig ist, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die Inspektion von einem Vertreter des Vermieters durchgeführt wird. In diesem Fall versteht und akzeptiert der Mieter, dass das Fahrzeug vor der Inspektion zu Reinigungszwecken bewegt werden kann.
  4. Kleinere Kratzer auf dem Lack, die die Farbe des Lacks nicht wesentlich verändern und in einen Kreis von der Größe einer Zwei-Euro-Münze passen, werden nicht berechnet. Alle anderen Schäden werden in Rechnung gestellt.
  5. Der Mieter hat das Recht, während der Mietzeit eine Verlängerung des Mietzeitraums zu beantragen. Die Genehmigung einer solchen Verlängerung liegt jedoch im alleinigen Ermessen des Vermieters und es können Strafgebühren anfallen.
  6. Wird das Fahrzeug mehr als 30 Minuten nach dem Datum und der Uhrzeit und an dem Ort zurückgegeben, der in den besonderen Bedingungen angegeben ist (es sei denn, eine Verlängerung der Mietzeit wurde zuvor schriftlich oder per E-Mail vom Vermieter genehmigt), werden dem Mieter die zusätzlichen Stunden berechnet, in denen das Fahrzeug genutzt wurde, sowie zusätzliche Strafen, wenn dem Vermieter durch diese Verzögerung ein Schaden entstanden ist (z. B. wenn das Fahrzeug von einem anderen Kunden für die nächste Mietzeit gebucht wurde). Bei Verlängerungsanträgen, die weniger als 6 Stunden vor der vereinbarten Rückgabezeit gestellt werden, wird eine Gebühr von 35 GBP/EUR erhoben, um die Gebühren für verspätete Stornierungen bei Reinigungsunternehmen zu decken.
  7. Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Ende der Mietzeit an dem in den besonderen Bedingungen angegebenen Ort zurückgegeben wird, wird das Fahrzeug bei der Polizei als gestohlen gemeldet und der Vermieter wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten strafrechtlich verfolgt.
  8. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Checkliste für die Fahrzeugrückgabe am Ende der Miete zuverlässig auszufüllen, alle persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen, das Fahrzeug abzuschließen und die Miete über die App zu beenden. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.

Unfall, Diebstahl, Brandschaden

  1. Nach einem Unfall, einem Diebstahl, einem Brand oder einem anderen Schaden muss der Mieter oder der Fahrer den Vermieter so schnell wie möglich, spätestens jedoch 12 Stunden nach einem Vorfall mit einem Dritten, benachrichtigen.
  2. Bei einem Unfall mit oder ohne Beteiligung eines Dritten sollte der Fahrer alle Punkte auf dem Formular für die Unfallmeldung sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Dieses Formular ist bei den Fahrzeugpapieren zu finden.
  3. Im Falle eines Diebstahls, eines Brandes oder eines Unfalls mit Beteiligung eines Dritten muss der Mieter oder der Fahrer unverzüglich die Polizei einschalten (oder den Vorfall bei der nächsten Polizeidienststelle melden, wenn die Polizei telefonisch nicht erreichbar ist).
  4. Der Mieter oder der Fahrer ergreift alle Maßnahmen, die zur Klärung des Vorfalls beitragen. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf:
  5. die Fragen des Vermieters nach den Umständen des Schadensfalles wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten;
  6. den Ort des Geschehens nicht zu verlassen, bis die zur Beseitigung des Schadens erforderlichen Feststellungen getroffen werden konnten.

Mitgliedschaft im Club

  1. Der Vermieter bietet die Möglichkeit, einen Service namens Membership Club zu abonnieren, mit dem der Mieter zusätzliche Vorteile und Rabatte erhält.
  2. Um sich anzumelden, bestätigt der Mieter sein Einverständnis, indem er auf die Angebots-E-Mail mit den Vertragsdaten antwortet.
  3. Mit dem Abonnement des Dienstes ermächtigt der Mieter den Vermieter ausdrücklich, die Abonnementgebühr während des Abonnementzeitraums jeden Monat direkt von seiner Kreditkarte abzubuchen. Eine entsprechende Rechnung wird jeden Monat nach der Zahlung erstellt.
  4. Der Mieter, der den Membership Club abonniert hat, erhält 10 % Rabatt auf jede mehrtägige (mehr als ein Tag) Autovermietung, die an einem Standort im Stadtzentrum stattfindet (d.h. ohne Flughafen), solange der Mieter ein aktives Abonnement im Membership Club hat.
  5. Die Mindestdauer des Abonnements beträgt zwölf Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter sein Abonnement jederzeit kündigen, indem er eine Anfrage per E-Mail an contact@ufodrive.com sendet . Die Kündigung wird zum Ende des Monats wirksam, für den sie beantragt wurde.

Datenschutz

  1. UFODrive SA ist die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortliche juristische Person im Sinne des geänderten Gesetzes vom 2. August 2002 über den Schutz personenbezogener Daten und der allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679. Die personenbezogenen Daten des Mieters und des Fahrers werden nur erhoben, verarbeitet, genutzt oder an andere Dritte übermittelt, soweit dies für die Durchführung des Mietvertrags, für die Erstattung einer polizeilichen Anzeige, die Überweisung von Bußgeldern oder Mautgebühren sowie für die Einziehung fälliger, nicht bezahlter Beträge erforderlich ist. Diese Daten können von UFODrive auch für Marktforschungs- oder Marketingzwecke verwendet werden.
  2. GPS-Tracker werden ausschließlich installiert und verwendet, um kriminelle Handlungen an den Fahrzeugen zu verhindern, das Kundenerlebnis zu verbessern und die Ausführung der Dienste UFOFind, UFOReturn und UFOJourney zu ermöglichen.
  3. Der Vermieter hat Zugang zu allen Telemetriedaten des Fahrzeugs und überwacht diese, um übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen oder schlechtes Fahrverhalten festzustellen. Diese Informationen können im Falle eines Unfalls verwendet oder an die entsprechenden Versicherungsgesellschaften weitergegeben werden.
  4. Gemäß Artikel 30 (1) des geänderten Gesetzes vom 2. August 2002 über den Schutz personenbezogener Daten und Artikel 21 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 kann der Mieter/Fahrer jederzeit der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten zu Werbe- oder Marktforschungszwecken widersprechen. Der Widerspruch muss per E-Mail an legal@ufodrive.com gerichtet werden, mit dem Titel: Widerspruch gegen die Verwendung personenbezogener Daten.
  5. Der Mieter und die Fahrer haben außerdem das Recht, die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch UFODrive zu überprüfen, zu korrigieren oder deren Löschung zu verlangen, indem sie eine E-Mail an legal@ufodrive.com senden.

Haftung des Vermieters

  1. Die Haftung des Vermieters ist auf unmittelbare Schäden beschränkt, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Geschäftsleitung oder seines Personals zurückzuführen ist. In jedem Fall umfasst der unmittelbare Schaden nicht den entgangenen Ertrag, Umsatz oder Gewinn.
  2. In jedem Fall ist die Haftung des Vermieters auf den Betrag begrenzt, der in den besonderen Bedingungen angegeben ist, während der der Schaden aufgetreten ist.
  3. Ist der oben genannte Ausschluss rechtlich nicht zulässig, ist die Haftung des Vermieters auf den Betrag begrenzt, den seine Versicherung in diesem Fall deckt.
  4. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände oder Daten, die während der Mietzeit oder bei der Rückgabe des Fahrzeugs im Fahrzeug zurückgelassen werden.

Haftung des Mieters

  1. Vom Mieter und den Fahrern wird erwartet, dass sie das Fahrzeug mit angemessener und gebührender Sorgfalt nutzen. Sie haften ohne Einschränkung für jede Fahrlässigkeit oder Missbrauch im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
  2. das Auto beim Weggehen unverschlossen zu lassen;
  3. rücksichtslos schnell fahren;
  4. und/oder die Räder absichtlich durchdrehen.
  5. Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle verkehrsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Verstöße, Sanktionen, Bußgelder usw. im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs.

Impressum/Impressum

UFODRIVE SA

89B, Rue Pafebruch

L-8308. Capellen

Luxemburg

UFODRIVE GmbH,

Herzogenbuscher Str. 10,

D-54292 Trier,

Deutschland

+49(0)651-93749972

contact@ufodrive.com

Datenschutzbestimmungen

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